Private Krankenversicherung Änderungen in 2010

7. März 2010 by: admin

Auch für die Private Krankenversicherung ändert sich 2010 einiges. Jedes Jahr bringt steuerlich gesehen einige Veränderungen. Auch das 2010 wieder, auch bei der Privaten Krankenversicherung in diesem Jahr. Und zwar greift auch für die Private Krankenversicherung das 1.Januar 2010 in Kraft getretene Bürgerentlastungsgesetz. Nach diesem sind die Beiträge für den Basistarif der PKV voll steuerlich abzugsfähig. Wie auch für die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung galt vor 2010, dass diese nur bedingt als sonstige Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig waren bei der Steuer. Maximal konnten 1500 Euro für Angestellte und Beamte sowie 2400 für Selbstständige und Freiberufler jährlich abgezogen werden. Für die Grundsicherung darf nun der volle Beitrag geltend gemacht werden. Zugrunde gelegt wird allerdings für die Berechnung des abzugsfähigen Betrages der ermäßigte Beitragssatz, weil dieser den Betrag ohne Krankengeld darstellt.

Nach wie vor nicht geltend gemacht werden können die Beiträge zum Krankentagegeld. Für den Fall, dass eine Private Krankenversicherung höhere Leistungen enthält, wie zum Beispiel Heilbehandlungen beim Heilpraktiker, Zahnersatz und Implantate etc. so wird nach einem Punktwertprinzip vorgegangen und prozentual etwas vom Beitrag abgezogen. Konkret bedeutet dies wenn der Versicherte für seine Private Krankenversicherung im Monat 330 Euro bezahlt und darin höhere Leistungen eingeschlossen sind, wie Leistungen für Heilpraktiker, die Unterbringung im 2-Bett Zimmer mit Chefarztbehandlung, sowie Kieferorthopädie, Zahnersatz und Implantate, dann wären 276,40 Euro monatlich steuerlich abzugsfähig. Ebenfalls nicht absatzfähig sind Arbeitgeberzuschüsse und erfolgsabhängige Beitragrückerstattungen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind aber sowohl für den Steuerpflichtigen, wie auch die versicherten Kinder und den Ehepartner abzugsfähig. Dies gilt auch für eine eingetragene Lebenspartnerin.

Von der neuen Gesetzgebung profitieren vor allem diejenigen, die hohe Beiträge für die GKV und PKV zahlen. Vor allem sind dies also Versicherte mit hohen Einkommen, die gesetzlich versichert sind bzw. privat versichert und die auch ihre Kinder privat versichern müssen. Die neue Gesetzgebung zwingt PKV-Versicherte zu überlegen, ob sie nicht in einen anderen Tarif wechseln sollten. Viele haben nämlich eine hohe Selbstbeteiligung an den Kosten, was allerdings den Beitrag schmälert. Auch die Vermittler und Versicherungen sind entsprechend angehalten dahingehend zu beraten. Weiterhin nur bedingt abgesetzt werden können Arztrechnungen, welche durch die Krankenversicherung nicht bezahlt werden.

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