Nicht jedes Unternehmen, dass ein Girokonto eröffnen möchte, bekommt auch eines. Auch die Banken sind vorsichtiger geworden. Es gibt eine Reihe von zwielichtigen Firmen, die mit dem Konto ja Schindluder treiben könnten. Ein entsprechender Fall hat nun das Verwaltungsgericht Frankfurt auf den Tisch bekommen. Hierbei ging es um eine Sparkasse, die es abgelehnt hatte für ein Inkassounternehmen, das zweifelhafte Geschäftspraktiken verfolgt und was bekannt ist, ein Girokonto anzulegen. Das Verwaltungsgerichts Frankfurt hat dabei der Sparkasse Recht gegeben.
Das aus dem Kreis Offenbach stammende Inkassounternehmen hatte im konkreten Fall gegen die Frankfurter Sparkasse geklagt. Diese hatte dem Unternehmen, das über ein Girokonto bei der Bank verfügte, nach einer ganzen Reihe von Beschwerden durch Verbraucher über unberechtigte Forderungen das Konto gekündigt. Die Kündigung wurde anschließend durch ordentliche Gerichte bestätigt. Darauf hin forderte das Inkassobüro die Eröffnung eines neuen Girokontos und bezog sich darauf, dass laut dem hessischen Sparkassengesetz ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf eine Kontoeröffnung bestehen würde. Das Inkasso-Büro arbeitet für verschiedene Internetanbieter, die mit versteckten Preishinweisen beispielsweise beim Online-Download von Software Verbraucher über den Tisch ziehen und sie zur Zahlung von Gebühren zwingen wollen und dies rief das Verwaltungsgericht Frankfurt auf den Plan.
Dieses urteilte, dass die Sparkasse nicht durch einen öffentlich-rechtlichen Anspruch zu einer Kontoeröffnung gezwungen sei. Doch es bestehe die öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Gleichbehandlung. So könne die Sparkasse einen Antrag ein Girokonto nur dann ablehnen, wenn sachliche Gründe die auch rechtfertigen. Und in diesem Fall lag eine derartige sachliche Rechtfertigung vor. Und zwar der dass der Verbraucherschutz gewahrt werden muss. Denn das Inkassounternehmen wirke an der Täuschung von Verbrauchern mit. Und dies hat das Gericht ebenfalls in die Begründung aufgenommen. Die Bank muss dem Inkassounternehmen also kein neues Girokonto einrichten. Auch für Privatleute gilt nach wie vor: Es besteht bei den Sparkassen kein Kontrahierungszwang. Das heißt besteht nicht in jedem Bundesland ein Anspruch bei einer Sparkasse ein Jedermann-Konto eröffnen zu können.