Kostenlose Schufa-Auskunft wenig aussagekräftig

15. Januar 2011 by: MS

Seit April 2010 ist es möglich, dass Verbraucher kostenlos ein Mal pro Jahr eine Schufa-Auskunft zu den über sie persönlich gespeicherten Daten anfordern können. Nach mehr als einem halben Jahr in der Praxis von sehr vielen Verbrauchern angewandt, ziehen nun aber die Verbraucherschützer ein Urteil über dieses kostenlose Angebot der Schufa. Und dies ist kein gutes Urteil:

Die Verbraucherschützer beurteilen die Datenübersichten nämlich als wenig verständlich und auch als irreführend. Darüber hinaus kritisieren die Verbraucherschützer den mangelnden Nutzen von dieser Art der Auskunft. Näher dazu äußerte sich Frank-Christian Pauli, der Bankenreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Dieser hält die Übersicht, die die Verbraucher auf Antrag von der Schufa zugesandt bekommen, als weder lesbar noch schlüssig. Auch wird nicht deutlich, wie sich die verschiedenen Angaben, wie das Vorhandensein von Girokonten oder Darlehen auf die Bonitätsauskunft auswirkten.

Frank-Christian Pauli ist der Meinung, dass den meisten Verbrauchern nicht klar wird, warum sie so bewertet wurden. Doch grundsätzlich begrüßt der Verbraucherschützer die Regelung, nach der die Schufa die personenbezogenen Angaben einmal jährlich kostenfrei übermitteln muss.

Die Kritik wies die SCHUFA AG allerdings zurück. Und zwar mit dem Hinweis, dass die Datenübersicht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ausgeführt wird. Dies sei auch mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt worden. Die Schufa wies auch darauf hin, dass Scoring-Verfahren heute auch in anderen Bereichen eingesetzt werden. Beachtet werden müsse auch, dass außer der Schufa-Auskunft bei der Kreditvergabe auch noch andere Kriterien beachtet würden durch die Banken.

Doch in der Praxis ist es so, dass die Banken sich meist einzig auf die Schufa-Auskunft stützen. Doch haben mit der kostenlosen Variante die Verbraucher die Möglichkeit möglichen Ursachen auf die Schliche zu kommen, weshalb ein Kredit abgelehnt wurde.

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